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Entschuldigungspraxis

Entschuldigungen
Schüler, die auf Grund von Krankheit oder anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen können, müssen entschuldigt werden.
Entschuldigungsfristen: Die Entschuldigung muss unverzüglich, aber spätestens am zweiten Fehltag erfolgen.

Inhalt der Entschuldigung
Die Entschuldigung muss Folgendes enthalten: Ausstellungsdatum, Name und Klasse des Kindes, den Grund und die voraussichtliche Dauer des Fehlens.

Weg der Entschuldigung
Die Entschuldigung kann schriftlich, per schul.cloud oder per E-Mail beim Klassenlehrer und nur in Ausnahmefällen auch telefonisch (0711/5851-335) über das Sekretariat erfolgen. Bei Entschuldigungen per E-Mail oder schul.cloud bitten wir Sie, uns ein Foto einer unterschriebenen Entschuldigung zu schicken, damit keine Zweifel entstehen, dass die Entschuldigung tatsächlich durch die Eltern erfolgt ist.
Ein vorbereitetes Entschuldigungsformular finden sie hier.

Nachfordern einer schriftlichen Entschuldigung

Der Klassenlehrer oder die Schulleitung können bei Vorliegen einer Entschuldigung per schul.cloud, Email oder Telefon eine schriftliche Entschuldigung nachfordern. Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 4. Werktag nach der Nachforderung in der Schule vorliegen. An Tagen, an denen ein Schüler Unterricht beim Klassenlehrer hat, kann diese Entschuldigung persönlich beim Klassenlehrer abgegeben werden. An anderen Tagen oder bei der Abgabe der Entschuldigung durch ein Elternteil lässt sich der Schüler oder das Elternteil im Sekretariat einen Eingangsstempel geben und wirft die Entschuldigung danach selbst in den Lehrerbriefkasten des Klassenlehrers.

Auswirkungen auf die Leistungsbewertung
Versäumt ein Schüler eine Leistungsfeststellung unentschuldigt, muss diese mit der Note 6 bewertet werden. Wird eine Arbeit nachgeschrieben bevor endgültig geklärt ist, ob der Schüler entschuldigt war und stellt sich heraus, dass der Schüler unentschuldigt gefehlt hat, dann wird die nachgeschriebene Arbeit nicht gewertet.

Attestpflicht
Um Fehlzeiten zu vermeiden, die den Lernfortschritt der Kinder gefährden, kann bei begründeten Zweifeln an einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen durch die Schulleitung die Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attestes festgelegt werden.

Beurlaubungen
In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei religiösen Feiern aller Religionen) ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich. Die Beurlaubung muss rechtzeitig vorher schriftlich beantragt werden. Beurlaubungen bis zu zwei Unterrichtstagen können vom Klassenlehrer genehmigt werden. Längere Beurlaubungen müssen durch die Schulleitung genehmigt werden.

Erfassung der Fehltage im Zeugnis
Wird eine bestimmte Zahl von Fehltagen überschritten, werden diese differenziert nach entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen in der Halbjahresinformation und im Zeugnis dokumentiert. Liegen besondere Umstände vor, kann im Einzelfall durch Beschluss der Klassenkonferenz von einer Dokumentation abgesehen werden.
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